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   RG, 30.10.1913 - I 499/13   

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https://dejure.org/1913,297
RG, 30.10.1913 - I 499/13 (https://dejure.org/1913,297)
RG, Entscheidung vom 30.10.1913 - I 499/13 (https://dejure.org/1913,297)
RG, Entscheidung vom 30. Oktober 1913 - I 499/13 (https://dejure.org/1913,297)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Zum Wesen des sog. Bandenschmuggels, seiner Schärfungsstrafe und der Konfiskation. 2. Ist der Anstifter zum sog. Bandenschmuggel aus § 146 des Vereinszollgesetzes zu bestrafen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 47, 377
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 24.06.1952 - 1 StR 316/51

    Verhältnis von Freiheitsstrafe und Ersatzfreiheitsstrafe bei ein und derselben

    Das ist in der Rechtsprechung sowohl für den Bandenschmuggel (RGSt 39, 53; vgl auch RGSt 47, 377) als auch entsprechend für den Bandendiebstahl nach § 243 Abs. 1 Nr. 6 StGB (RGSt 66, 236; 73, 322; HG in LZ 1925, 466) anerkannt.
  • BGH, 13.02.1953 - 2 StR 737/52
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  • BGH, 13.07.1954 - 1 StR 464/53

    Rechtsmittel

    Ein so beschaffenes Zusammenwirken von drei oder mehr Personen ist das wesentliche Merkmal des § 401 b Abs. 2 Nr. 1 RAbgO; es macht die Tat für die zur Bekämpfung des Schmuggels berufenen Beamten erfahrungsgemäss besonders gefährlich, und darin liegt, genau wie bei dem mit Waffen begangenen Schmuggel (§ 401 b Abs. 2 Nr. 2), der Grund der Strafschärfung (RGSt 47, 377, 379; 69, 105 f; BGHSt 3, 40, 42).
  • BGH, 21.06.1955 - 2 StR 271/54
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  • BGH, 10.11.1958 - GSSt 1/58

    Entstehungsgeschichte des § 401b Abs. 2 Nr.1 Abgabenordnung (AbgO) -

    Das ist vom Reichsgericht schon für § 146 Abs. 1 VZG ausgesprochen worden (RGSt 39, 53; 47, 377, 379; 60, 344, 346).
  • BGH, 20.05.1952 - 2 StR 69/52

    Rechtsmittel

    Bandenmässig ist, wie das RG wiederholt ausgesprochen hat (RGSt 47, 377), der Schmuggel allerdings schon dann begangen, wenn mindestens 3 Personen zeitlich, örtlich und körperlich zusammenwirken.
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