Rechtsprechung
RG, 30.10.1913 - I 499/13 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
1. Zum Wesen des sog. Bandenschmuggels, seiner Schärfungsstrafe und der Konfiskation. 2. Ist der Anstifter zum sog. Bandenschmuggel aus § 146 des Vereinszollgesetzes zu bestrafen?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 47, 377
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 24.06.1952 - 1 StR 316/51
Verhältnis von Freiheitsstrafe und Ersatzfreiheitsstrafe bei ein und derselben …
Das ist in der Rechtsprechung sowohl für den Bandenschmuggel (RGSt 39, 53; vgl auch RGSt 47, 377) als auch entsprechend für den Bandendiebstahl nach § 243 Abs. 1 Nr. 6 StGB (RGSt 66, 236; 73, 322; HG in LZ 1925, 466) anerkannt. - BGH, 13.02.1953 - 2 StR 737/52 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 13.07.1954 - 1 StR 464/53
Rechtsmittel
Ein so beschaffenes Zusammenwirken von drei oder mehr Personen ist das wesentliche Merkmal des § 401 b Abs. 2 Nr. 1 RAbgO; es macht die Tat für die zur Bekämpfung des Schmuggels berufenen Beamten erfahrungsgemäss besonders gefährlich, und darin liegt, genau wie bei dem mit Waffen begangenen Schmuggel (§ 401 b Abs. 2 Nr. 2), der Grund der Strafschärfung (RGSt 47, 377, 379; 69, 105 f; BGHSt 3, 40, 42).
- BGH, 21.06.1955 - 2 StR 271/54 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 10.11.1958 - GSSt 1/58
Entstehungsgeschichte des § 401b Abs. 2 Nr.1 Abgabenordnung (AbgO) - …
Das ist vom Reichsgericht schon für § 146 Abs. 1 VZG ausgesprochen worden (RGSt 39, 53; 47, 377, 379; 60, 344, 346). - BGH, 20.05.1952 - 2 StR 69/52
Rechtsmittel
Bandenmässig ist, wie das RG wiederholt ausgesprochen hat (RGSt 47, 377), der Schmuggel allerdings schon dann begangen, wenn mindestens 3 Personen zeitlich, örtlich und körperlich zusammenwirken.